A.G.B
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bedingungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Vertragspartner von Büroaktiv mit "Besteller" bezeichnet.
Für mit
uns geschlossene Verträge gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren
Bedingungen abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen
des Bestellers gelten nicht, ihnen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Sie gelten auch denn nicht, wenn sie vom
Besteller für ausschließlich gültig erklärt werden. Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers
die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
Unsere Geschäftsbedingungen werden bei Erteilung eines
Auftrages oder Abschluß eines Vertrages vorbehaltlos
anerkannt. Widersprüche des Bestellers sind ungültig. Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot
Ist die
Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so
können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen. Die
Annahme kann durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder
Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung
bestellter Ware bzw. Ausführung des Auftrags erfolgen.
Abweichend hiervon gilt für den nicht kaufmännischen
Geschäftsverkehr: Wir sind berechtigt, ein Angebot innerhalb
von zwei Wochen durch Zusendung der Auftragsbestätigung
anzunehmen oder dem Besteller innerhalb dieser Frist die
bestellte Ware zuzusenden oder den Auftrag auszuführen.
§ 3 Preise
Die
ausgezeichneten Preise im Ladenlokal enthalten die
gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei allen übrigen von uns auch
in Katalogen, Prospekten etc. genannten Preisen handelt es
sich um Nettopreise, in denen die gesetzliche Mehrwertsteuer
nicht enthalten ist. Die in den Angeboten enthaltenen Preise
sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung der Büroaktiv; Holzhauer GmbH & Co. KG
genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der
Auftragsbestätigung nicht enthalten sind werden gesondert
berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen, wie Preiserhöhung
des Lieferanten, bzw. von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren,
der Devisenbewirtschaftung o. ä. berechtigen die Büroaktiv,
Holzhauer GmbH & Co. KG zu einer entsprechenden
Preisänderung.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit
nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge bei
Rechnungserhalt sofort ohne Abzug fällig. Lieferungen durch
GP / UPS / Deutsche Post AG erfolgen per Nachnahme.
Die
Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist ausgeschlossen,
es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten, von uns
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. Die Ausübung
eines kaufmännischen Zurückbehaltungsrechtes ist
ausgeschlossen; im übrigen kann der Besteller ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Bei
Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Falls wir
in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen,
kann auch dieser geltend gemacht werden. Der Besteller ist
jedoch berechtigt, nachzuweisen, daß uns als Folge des
Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
Kommt der
Besteller mit einer Zahlung aus einem Geschäft in Verzug
und/oder werden uns Umstände bekannt, die auf eine Minderung
der Kreditwürdigkeit des Bestellers schließen lassen, so
sind wir berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort
fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der
noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen.
§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager Büroaktiv. Die
Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Die Gefahr der
zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs
der Ware geht bei Versand durch unsere Fahrzeuge oder einen
Spediteur mit Verlassen des Lagers auf den Besteller über,
es sei denn, daß dem Besteller eine Transportversicherung in
Rechnung gestellt wird. Bei Abholung der Ware geht die
Gefahr bei Übergabe der Ware auf den Besteller über.
Versandart und Versandweg wählt Büroaktiv aus.
§ 6 Lieferzeit, Leistungszeit, Verzug
Handelt
es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann und gehört der
Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so ist, wenn wir
in Leistungs- oder Lieferverzug geraten, die
Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen
voraus, daß die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht. Teillieferungen und Teilleistungen
sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung
und Teilleistung als selbstständige Leistung.
Die
vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein
kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Die Einhaltung
unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Bestellers voraus. Kommt der Besteller
in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des
entstandenen Schadens einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
Der
Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf
eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Besteller
diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Bei
Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller
uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir
Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Besteller für den Büroaktiv
entstandenen Ausfall.
Der
Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits
jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der uns
zustehenden Forderung ab, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden
ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug
gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können
wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 8 Gewährleistung für Mängel der Kaufsache
Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb
von drei Wochen ab Übergabe schriftlich uns gegenüber
anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht, nicht fristgerecht
oder nicht ordnungsgemäß, sind sämtliche Ansprüche wegen
dieser Mängel ausgeschlossen.
Ist der
Kauf sowohl für uns als auch für den Besteller ein
Handelsgeschäft, setzen die Gewährleistungsrechte des
Bestellers im übrigen voraus, daß der Besteller seinen nach
§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit
ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zur
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder
schlägt in sonstiger Weise die
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
Soweit
sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die
nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt jedoch nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen
des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463,
480 Absatz 2 BGB geltend macht.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab
Gefahrübergang. Dies ist eine Verjährungsfrist und gilt auch
für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht
werden. Für den Vollkaufmann gilt hier eine Verjährungsfrist
von 12 Monaten. Es wird auf § 479 BGB hingewiesen.
§ 9 Gesamthaftung
Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §§ 6 und 7
vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Von diesem
Ausschluß erfaßt werden beispielsweise Ansprüche wegen
Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer
Nebenpflicht oder sonstige gesetzliche Ansprüche, zum
Beispiel aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
Die
Regelung des vorangegangenen Absatzes gilt nicht für
Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für
Fälle des Unvermögens und der Unmöglichkeit.
Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§
10 Abtretung
Rechte
aus mit uns abgeschlossenen Verträgen können ohne unsere
vorherige Zustimmung nicht an Dritte abgetreten oder
übertragen werden.
§ 11 Exportgenehmigung
Dem
Besteller ist bekannt, daß beim Export von uns gelieferter
Waren Beschränkungen bestehen oder behördliche Genehmigung
erforderlich sein können. Soweit der Besteller die Ausfuhr
beabsichtigt, sind etwa erforderliche Genehmigungen von
diesem selbst einzuholen.
§ 12 Anwendbares Recht
Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Sofern
der Besteller Vollkaufmann ist, ist Kassel Gerichtsstand;
wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sofern
sich auch der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
II. Zusätzliche Bedingungen für
Serviceleistungen
§ 1 Allgemeines
Sämtliche
Serviceleistungen von uns, zum Beispiel Aufstellen von
Geräten, Wartung, Generalüberholung, Reparatur, erfolgen
nach dem uns erteilten Auftrag sowie den Servicevorschriften
des Herstellers. Soweit nachstehend nichts anderes
vereinbart ist, gelten auch für Verträge über
Serviceleistungen unsere unter Ziffer I aufgeführten
„Allgemeinen Bedingungen“. Der Besteller hat alle
Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und
Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
§ 2 Preise
Die
Preise für unsere Serviceleistungen bestimmen sich nach
unserer jeweiligen Servicepreisliste. Nicht garantierte
Kostenvoranschläge können um bis zu 15 % überschritten
werden, ohne daß der Besteller zuvor zu benachrichtigen wäre
oder diesem ein Kündigungsrecht zustehen würde.
§ 3 Gewährleistung für mangelhafte
Werkleistungen
Offensichtliche Mängel der erbrachten Leistung sind
innerhalb von drei Wochen ab Abnahme schriftlich uns
gegenüber anzuzeigen. Anderenfalls sind sämtliche Ansprüche
wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Soweit ein Mangel der
Werkleistung vorliegt, sind wir zur Mangelbeseitigung
berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder
nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung
fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Soweit
sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Mangelfolgeschäden, insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt jedoch
nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
§ 4 Gesamthaftung
Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist - ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs - ausgeschlossen. Diese Regelung gilt jedoch nicht
für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Garantieleistungen führen wir nach den Garantiebestimmungen
des jeweiligen Herstellers durch. Die Ware ist im
Garantiefall frei Haus an uns zu senden. Bei berechtigten
Garantieansprüchen seitens des Bestellers erfolgt die
Rücklieferung der Ware frei Haus an den Besteller.
Wir
haften nicht für Schäden, die an uns zugesandten
Gegenständen infolge unsachgemäßer Verpackung eingetreten
sind. Der Besteller hat Geräte oder Gegenstände, die er uns
zum Zwecke der Ausführung von Serviceleistungen übersendet,
ordnungsgemäß zu verpacken, da der Rücktransport mit
gleicher Verpackung erfolgt. Ist diese Verpackung nicht
ausreichend, so sind wir berechtigt, den fraglichen
Gegenstand für die Rücksendung auf Kosten des Bestellers neu
zu verpacken oder aber den Besteller aufzufordern, den
Gegenstand in unserem Lager abzuholen.
§ 5 Werkunternehmerpfandrecht
Wir sind
berechtigt, die Rückgabe der uns zur Ausführung von
Serviceleistungen überlassenen Geräte und sonstige
Gegenstände bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns zu
verweigern. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug,
so sind wir einen Monat nach entsprechender Androhung
berechtigt, die unserem Werkunternehmerpfandrecht
unterliegenden Gegenstände im Wege des freihändigen Verkaufs
zu verwerten. Einen nach Abzug des geschuldeten Betrages und
der Verkaufskosten eventuell verbleibenden Übererlös erhält
der Besteller.
|